Die Frühmesse von Pommelsbrunn – Wie eine Stiftung über Generationen hinweg umkämpft wurde

Wappen Mistelbach Oder auch Mistelbeck

An einem gewöhnlichen Morgen im 16. Jahrhundert liegt Pommelsbrunn still da. Die Sonne steht noch tief, Nebel hängt über den Feldern, und doch ist in der Kirche bereits Leben. Noch vor der eigentlichen Pfarrmesse wird eine Frühmesse gelesen – ein zusätzlicher Gottesdienst, früh am Tag, für die Seelen der Lebenden und der Toten.

Dass diese Messe hier stattfindet, ist kein Zufall. Sie ist gestiftet – und genau darin liegt der Ursprung einer jahrzehntelangen Geschichte aus Glauben, Recht, Macht und Besitz

Eine Messe, die nicht vergeht

Eine gestiftete Frühmesse ist mehr als ein religiöser Akt. Sie ist eine dauerhafte Einrichtung, geschaffen, um über Generationen hinweg Bestand zu haben. Der Stifter – meist ein Adliger oder wohlhabender Grundherr – sorgt nicht nur dafür, dass regelmäßig eine Messe gelesen wird. Er stattet sie zugleich mit eigenen Einkünften aus.

Diese Einkünfte stammen in der Regel aus dem Zehnten: Abgaben der Bauern in Form von Korn, Hafer oder anderen Naturalien. Ein genau festgelegter Teil davon wird dauerhaft der Frühmesse zugewiesen. Dieses Einkommen gehört nicht dem Pfarrer persönlich, sondern der Frühmesse selbst. Der jeweilige Geistliche darf es nutzen – solange er rechtmäßig mit der Frühmesse belehnt ist und seine Pflicht erfüllt.

So entsteht etwas Eigenständiges: eine kirchliche Stiftung, die unabhängig vom Leben des Stifters, vom Wechsel der Pfarrer und sogar von politischen Umbrüchen weiterbestehen soll

Warum man eine Frühmesse stiftete

Die Stiftung der Frühmesse zu Pommelsbrunn hatte einen klaren und für die damalige Zeit selbstverständlichen Zweck: Sie sollte dauerhaft für das Seelenheil der Stifterfamilie wirken. Die Menschen des 16. Jahrhunderts gingen fest davon aus, dass das Schicksal der Seele nach dem Tod nicht abgeschlossen ist, sondern durch Gebet, Messe und Fürbitte beeinflusst werden kann. Besonders die regelmäßig gefeierte Messe galt als wirksames Mittel, um die Zeit der Läuterung zu verkürzen und das ewige Heil zu sichern.

Eine einzelne Messe oder ein gelegentliches Seelenamt reichte dafür nicht aus. Entscheidend war die Wiederholung. Je häufiger für eine Seele gebetet wurde, desto größer erschien die Hoffnung auf Erlösung. Eine gestiftete Frühmesse war deshalb eine auf Dauer angelegte Einrichtung – gedacht nicht für Jahre, sondern für Generationen. In ihr sollten die Namen der Stifter, ihrer Angehörigen und Vorfahren immer wieder genannt werden, zu Lebzeiten wie nach dem Tod.

Damit diese Gebete nicht vom guten Willen einzelner Personen abhingen, wurde die Frühmesse wirtschaftlich abgesichert. Ihre Einkünfte stammten aus dauerhaft zugewiesenen Erträgen, meist aus Teilen des Zehnten. Diese Einkünfte gehörten nicht dem Pfarrer persönlich, sondern der Frühmesse selbst. Der Pfarrer erhielt sie nur, solange er rechtmäßig mit der Frühmesse belehnt war und seine Verpflichtungen erfüllte.

Der Stifter oder seine Erben behielten dafür das Patronatsrecht. Dieses Recht sollte nicht Macht ausüben, sondern Sicherheit schaffen: Es ermöglichte, über die Besetzung der Frühmesse zu wachen und einzugreifen, falls die Messe vernachlässigt wurde. Persönliches Seelenheil und kirchliche Ordnung waren damit eng miteinander verbunden – ein Gedanke, der für die Zeitgenossen selbstverständlich war, uns heute jedoch fremd erscheint.

Das Patronat – Mitspracherecht statt Besitz

Wer eine solche Messe stiftet, behält dafür ein besonderes Recht: das Patronat, lateinisch Jus patronatus. Dieses Recht erlaubt es dem Stifter oder seinen Erben, bei der Besetzung der Frühmesse einen Pfarrer vorzuschlagen.

Wichtig ist: Das Patronat ist kein Eigentum an der Messe, kein frei handelbares Gut. Es ist ein gebundenes Recht, eingebettet in kirchliches und lehensrechtliches Denken. Der Patron bestimmt nicht nach Belieben – er hat Verantwortung, Pflichten und Grenzen.

In Pommelsbrunn liegt dieses Patronat ursprünglich bei der Familie von Mistelbach.

Die Familie von Mistelbach (auch Mistelbeck) und ihre Stiftung

Im frühen 16. Jahrhundert lassen die von Mistelbach ihr Recht an der Frühmesse zu Pommelsbrunn förmlich bestätigen. In Urkunden aus den Jahren 1538 und 1540 wird festgehalten, dass Hans von Mistelbach das Patronat als Mannlehen vom Bistum Eichstätt empfängt.

Er schwört Eid und Treue, verpflichtet sich zu allen Pflichten eines Lehensmannes und erkennt damit an:

Dieses Recht ist erblich, ja – aber es ist kein freies Eigentum, sondern ein Lehen unter kirchlicher Oberhoheit.

Damit ist die rechtliche Grundlage gelegt.

Frühmesse und Pfarrer – eine praktische Lösung

Ab der Mitte des Jahrhunderts wird die Stiftung praktisch genutzt. Die von Mistelbach verleihen die Frühmesse lebenslang an bestimmte Pfarrer. Diese erhalten die Einkünfte, lesen regelmäßig die Messe und werden von der weltlichen Obrigkeit geschützt.

Auffällig ist: In den Urkunden wird immer wieder betont, dass dies „um Gottes willen“ geschieht – nicht gegen Bezahlung, nicht als Geschäft. Und ebenso ausdrücklich wird festgehalten, dass die Lehensrechte der Familie unberührt bleiben.

Die Ordnung scheint stabil. Doch unter der Oberfläche beginnt sich etwas zu verschieben.

Ein zweiter Geldstrom: der Zehnt von Appelsberg

Parallel zur Frühmesse existiert ein weiterer wichtiger Einnahmeposten: der Zehnt aus dem Hof zu Appelsberg.

Dieser Zehnt ist rechtlich vom Patronat der Frühmesse getrennt. Er wird nicht vom Bistum Eichstätt, sondern von den Pfalzgrafen verliehen. In manchen Jahren fließen Frühmesse und Zehnt demselben Pfarrer zu – doch sie stammen aus verschiedenen Rechtswelten.

Diese Trennung ist fein, aber entscheidend. Denn sie öffnet Raum für Missverständnisse – oder für bewusste Grenzüberschreitungen.

Zweifel, Streit und das Lehengericht

Im Jahr 1556 wird es ernst. Der Bischof von Eichstätt lässt ein Lehengericht ansetzen. Das Patronat der Frühmesse soll überprüft werden. Alle, die Ansprüche haben oder zu haben glauben, werden geladen – ausdrücklich auch Hans von Mistelbach.

Ein Lehengericht ist kein gewöhnlicher Prozess. Es entscheidet nicht über Besitz im modernen Sinn, sondern über Rechte, Pflichten und ihre Grenzen. Dass es einberufen wird, zeigt:

Es gibt konkurrierende Ansprüche – oder zumindest solche, die laut genug vorgetragen werden.

Die Mendel von Steinfels treten auf den Plan

Ab den 1570er Jahren taucht eine neue Familie auf: die Mendel von Steinfels. Sie beginnen, Pfarrer zu belehnen, Frühmessen zu vergeben und diese Pfarrer deutlich strenger zu verpflichten als zuvor.

Allmählich entsteht der Eindruck, als betrachteten sie das Patronat nicht mehr als gebundenes Recht, sondern als verfügbares Gut. Später wird sogar versucht, das Patronat zu verkaufen – ein Schritt, der das bestehende System sprengt.

Denn hier verläuft die rote Linie.

1615: Die Entscheidung

Im Jahr 1615 wird der Konflikt endgültig geklärt. In einem ausführlichen Schreiben der Stadt Nürnberg an den Landesherrn wird festgehalten:

Die Mendel von Steinfels hatten niemals ein eigenes Recht am Patronat der Frühmesse. Ihr zeitweises Auftreten beruhte auf Übergangssituationen – auf Witwen, auf faktischer Nutzung, nicht auf rechtlicher Grundlage.

Das Patronat der Frühmesse ist ein eichstättisches Lehen. Es ist nicht verkäuflich. Und wer versucht, es wie Eigentum zu behandeln, verliert es – es fällt an die Kirche zurück.

Der vermeintliche Verkauf wird für unwirksam erklärt. Verkäufer wie Käufer werden zurückgewiesen. Die Ordnung wird wiederhergestellt.

Was bleibt

Am Ende zeigt die Geschichte der Frühmesse von Pommelsbrunn etwas Grundsätzliches:

Sie erzählt von einer Zeit, in der Glauben, Recht und Alltag untrennbar miteinander verbunden waren. Eine Messe war nicht nur ein Gebet, sondern eine Institution. Ein Recht war nicht einfach Besitz, sondern Verpflichtung. Und „Ewigkeit“ war ein Anspruch, der immer wieder neu verteidigt werden musste.

Dass wir diese Geschichte heute noch erzählen können, liegt nicht an der Unveränderlichkeit der Stiftung – sondern daran, dass sie über Generationen hinweg umkämpft, ausgehandelt und verteidigt wurde.

Und vielleicht liegt gerade darin ihre eigentliche Dauer.